
Bindenschild
Kameralherrschaften/Landvogteien: Kameralherrschaften oder Landvogteien waren Territorien im vorderösterreichischen Breisgau, die direkt der Hofkammer unterstanden und von einem Landvogt verwaltet wurden; zusammen mit den Städten bildeten sie den „dritten Stand“ der vorderösterreichischen Landstände. An ihren Grenzen, auch gegenüber den anderen vorderösterreichischen Territorien, zeigt sich normalerweise der habsburgisch-österreichische Bindenschild (Abb. links). Eine Ausnahme bildet die Grafschaft Hauenstein mit selbstbewusstem, eigenem Wappen.
Landvogteien im vörderösterreichischen Breigau waren: Landvogtei Kirnburg (Herbolzheim/Kenzingen), Landvogtei Kastel- und Schwarzenberg (Waldkirch), Landvogtei Rheinfelden, Landvogtei Laufenburg, Grafschaft Hauenstein (Waldshut). Die Reichslandvogtei Ortenau ist ein Sonderfall: sie gehörte nicht zu den Breisgauer Landständen, unterstand aber am Ende des Reiches der vorderösterreichischen Regierung in Freiburg. Als Landvogteien verwaltet wurden zweitweise auch die Herrschaften Staufen und Kirchhofen. Im Elsass wurden vor dem Verlust im dreißigjährigen Krieg die Herrschaften im Sundgau (Pfirt, Altkirch, Thann, Dattenried [Delle], Belfort, Masmünster und Rothenburg) und im Oberelsass (die direkt am Rhein liegende Herrschaft Landser, das Gebiet des Regierungssitzes Ensisheim, sowie die Herrschaften Sennheim und Isenheim) als vorderösterreichische Landvogteien verwaltet.
Grenzsteine vorderösterreichischer Landvogteien (LV) im Breisgau:






Weitere Grenzsteine, siehe auch Landesgrenzsteine.