im vorderösterreichischen Breisgau
Klöster waren seit dem Mittelalter Zentren des geistigen und kulturellen Lebens. Adlige übernahmen über die Klöster eine Schirm- oder Kastvogtei zum (militärischen) Schutz und zur Ausübung der Gerichtsbarkeit und anderer weltlicher Aufgaben, dafür mussten die Klöster Abgaben leisten. Im Gegensatz zu den reichsunmittelbaren Klöstern (wie z.B. Gengenbach, Salem) unterstanden die Klöster im Breisgau der habsburgischen Verwaltung und waren somit „landsässig“. Zusammen mit den Geistlichen Ritterorden bildeten sie die „Prälatenbank“ der vorderösterreichischen Landstände.
Folgende Klöster sind dem vorderösterreichischen Breisgau zuzurechnen bzw. hatten dort Ortsherrschaften inne: