Besitzverhätnisse: Teil der Herrschaft Kastel- und Schwarzenberg (s. dort, 1.2.). Stadtrecht seit 1300, seit 1665 von der Landschaft unabhängige, österreichische Landstadt (Rathaus 1573, Abb. oben rechts).
Wappen: Von Blau und Grün geteilt, auf der Hauptstelle eine Doppelturmkirche, rechts und links gesäumt von zwei silbernen Bäumen („redendes Wappen“, Abb. oben links). Im Schildfuß sind drei weitere silberne Bäume dargestellt. Seit 1976 steht eine einfache Dorfkirche auf einem Sechsberg (Wappen der Schwarzenberger). Auf Grenzsteinen sind keine Wappen erhalten, sondern die Abkürzungen ST.W. oder W.K. für Waldkirch gebräuchlich.
Grenzsteine der Stadt Waldkirch:
D,E: zwei Grenzsteine gegenüber Kollnau (Herrschaft Kastelberg) von 1765, der erste mit der korrekten Abkürzung WK für Waldkirch (D), der zweite mit einem fehlerhaften Kürzel „WR“ (E).