Chorherrenstift (seit 1228), zunächst reichsfrei, seit 1330 unter Habsburger Oberhoheit, seit 1468 beim Prälatenstand der Breisgauer Landstände (Kirche St. Martin [linke Abb.] und spärliche Reste von Klostergebäuden aus verschiedenen Bauperioden erhalten). Eine Grundherrschaft war mit dem Kloster nicht verbunden. Grenzsteine konnten keine eruiert werden. Früher soll sich ein Güterstein, der sog. „Chorherrenstein“ (rechte Abb.) im Möhliner Forst befunden haben (Zeichnung aus „Grenzrecht der alten Herrschaft Rheinfelden“ von Anton Senti in: „Grenzrecht und Grenzzeichen“, Herder Verlag, Freiburg, 1940), bei dem es sich aber wohl eher um ein Wappen von Möhlin (Mühlrad) handelt?