Grenzsteine nach 1815

… nach der Neuordnung in Folge der französischen Revolution und des Wiener Kongresses

Durch die Französische Revolution 1789, die anschließende Napoleonische Ära und den Wiener Kongress 1815 kommt es zu einer territorialen Umgestaltung der ganzen Region.

Baden im Deutschen Bund: Sämtliche rechtsrheinische Gebiete des ehemaligen vorderösterreichischen Breisgaus, aber auch die der oben beschriebenen „Nachbarn“ im deutschen Reich kommen sämtlich (einschließlich der ehemals württembergischen Ämter Hornberg und St. Georgen) an das Großherzogtum Baden, einem Teil des 1815 neu gegründeten deutschen Staatenbundes. Im Osten grenzen Württemberg (und Hohenzollern), im Süden die Eidgenossenschaft, im Westen Frankreich. Baden konnte sein Territorium um ein Vielfaches vergrößern und erreichte den Status eines Großherzogtums.

Frankreich: die Königsherrschaft der Bourbonen wird zwar nach dem Wiener Kongress restauriert, die territoriale Herrschaft des Adels, der Klöster und des Bischoffs im Elsass ist aber endgültig beendet, die im Anschluss an die Revolution geschaffene territoriale Unterteilung in Departements wird beibehalten.

Schweiz: die Eidgenossenschaft mit ihren Kantonen wird nach dem Wiener Kongress wieder hergestellt und bekommt erst 1848 eine gemeinsame Regierung: im Südosten des Breisgaus entsteht der neue Kanton Aargau, der aus dem „Berner Aargau“ , der „Grafschaft Baden“ und dem Fricktal (ehemalige linksrheinische Gebiete des vorderösterreichischen Breisgaus der Herrschaften Laufenburg und Rheinfelden) zusammengesetzt wird; der Kanton Basel teilt sich 1833 in Basel-Stadt und Basel-Land; die linksrheinischen Gebiete des Bistums Basel kommen an den Kanton Bern.

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