Kanton Bern
Nach dem Aussterben der Zähringer 1218 war Bern freie Reichsstadt unter dem Schutz von Savoyen, seit 1353 in der Eidgenossenschaft (Rathaus 1406, Abb. links). Bern schuf sich ein sehr großes Untertanengebiet. Nach der Ächtung des Herzogs von Österreich Friedrich IV. auf dem Konstanzer Konzil 1415 eroberte Bern den westlichen Teil des Aargaus („Berner Aargau“), den es allein verwaltete (Sitz Landvogteischloss Aarburg, Abb. rechts), der östliche Teil des Aargaus (Grafschaft Baden) wurde gemeinsam mit den anderen eidgenössischen Kantonen verwaltet („gemeine Herrschaft“).
Wappen des Kanton Bern: In Rot ein goldener Rechtsschrägbalken, belegt mit einem schreitenden schwarzen Bären mit roten Krallen (Abb. unten).
Der Berner Aargau grenzte nach 1415 im Norden an die verbliebenen linksrheinischen habsburgischen Herrschaften Rheinfelden und Laufenburg („Fricktal“); Bern erwarb weitere zuvor habsburgische Gebiete im Grenzgebiet: 1460 die Herrschaft Schenkenberg, der 1468 die Herrschaft Wessenberg, 1502 die Herrschaft Urgiz (Densbüren) und 1514 die Herrschaft Bözberg angegliedert wurden; 1499 kam die Herrschaft Biberstein (zuvor bei den Johannitern) dazu. Der Berner Aargau wurde zunächst alleine von Aarburg aus verwaltet, dann aber in mehreren Landvogteien:
Die Stadt Brugg, genannt nach der Brücke über die Aare, ist eine Grüdnung der Habsburger in ihrem Kernland, direkt nebenan liegen die „Altenburg“, der früheste nachweisbare Herrschersitz der Habsburger, sowie die namensgebende Habsburg. Brugg war bis zum Übergang an die Berner 1415 ein wichtiges städtisches Zentrum der Habsburger, konnte sich wohl aber auch in Berner Zeiten (Rathaus 1579, direkt an den schwarzen Turm, einem Wächter direkt an der Aarebrücke aus Habsburger Zeiten angebaut) noch eine gewisse Unabhängigkeit bewahren, wie die abgebildeten Grenzsteine der Stadt gegenüber dem Umland (mit dem Berner Bärenauf der Rückseite) beweisen. Sie zeigen das das Wappen der Stadt, eine Brücke zwischen zwei Türmen (von links nach rechts) von 1689, zweimal 1737 und ein im 19 Jh. neoromantisch „renoviertes“ Exemplar.