>>> Herrschaftsmittelpunkt, Wappen
Das Heilige Römische Reich deutscher Nation bestand von 962 (Kaiserkrönung Otto I.) bis 1806, als es in Folge der napoleonischen Kriege aufgelöst wurde. Es war ein loser Verbund von weitgehend unabhängigen Staaten mit einem Wahlkönigtum und sich herausbildenden Institutionen.
Könige und Kaiser: Die Wahl des deutschen Königs wurde 1356 in der Goldenen Bulle festgelegt: er wurde in Frankfurt von den sieben Kurfürsten gewählt, die selbst weitere wichtige Ämter im Reich erfüllten: Erzbistum Mainz (Erzkanzler in Deutschland, Vorsitz im Kurfürstenkollegium), Erzbistum Köln, Erzbistum Trier, Pfalz (Stellvertreter des Kaisers im westlichen Teil), Sachsen (Stellvertreter im östlichen Teil), Böhmen, Brandenburg. Die Krönung fand zunächst meist in Aachen, ab 1562 fanden Wahl und Krönung größtenteils im Dom in Frankfurt statt. Seit 1438 wurden fast ausschließlich Habsburger zum König gewählt. Der König wurde vom Papst in Rom zum Kaiser gekrönt, was aber seit 1452 nicht mehr erfolgte.
Reichstag: Beratungsgremium und Vertretung der unterschiedlichen Glieder des Reiches gegenüber dem Kaiser, seit 1489 geteilt in Kurfürsten, andere adlige und geistliche Herren und Städte. Reichstage wurden zunächst in vielen Städten abgehalten (Aachen, Nürnberg, Worms, Speyer und viele andere, 1497 auch in Freiburg), seit 1594 ausschließlich in Regensburg, seit 1663 immerwährender Reichstag im Regensburger Rathaus, wo seit 1741 die Familie Thurn und Taxis als Prinzipalkommissare ständig den Kaiser vertraten.
Reichskammergericht und Hofrat: Oberster Gerichtsherr war der Kaiser. Seit 1498 gab es zwei konkurrierende oberste Gerichte: das vom Reichstag zusammengesetzte Reichskammergericht (seit 1527 in Speyer, seit 1689 in Wetzlar) und den Hofrat am Kaiserhof in Wien; eine klare Kompetenzabgrenzung gab es nicht.
Reichskreise: seit 1500 wurde das Reich in Kreise unterteilt. Sie waren zuständig für die Aufstellung eines Heeres, die Erhebung von Steuern, die Besetzung des Reichskammergerichtes, die Ausführung von dessen Beschlüssen, sowie die Einhaltung des Landfriedens. Im Breisgau gehörte Vorderösterreich zum „österreichischen Kreis“ (nahezu identisch mit den Habsburger Territorien) und nicht wie praktisch alle benachbarten Territorien zum „schwäbischen Kreis“, der unter der Führung des Herzogs von Württemberg und des Bischofs von Konstanz stand und als einziger Kreis ein stehendes Heer hatte.
Wappen und Grenzsteine des Reiches: ein schwarzer Adler auf goldenem Grund; seit ca. 1400 ein doppelköpfiger Adler als Zeichen von Kaiser und Reich, während das Zeichen des Königs der einköpfige Adler blieb. An den Außengrenzen des Reiches zeigen sich auf Grenzsteinen die Symbole der dort angrenzenden deutschen Territorien und nicht die des Reiches. An der Grenze der Reichslandvogtei Ortenau (ein vom Kaiser vergebenes Lehen) zu Baden (also einer Grenze innerhalb des Reiches, Abb. oben links) hat sich ein Grenzstein von 1530 mit dem doppelköpfigen Adler erhalten.
Habsburg und Reich: Die Habsburger waren gemäß „Goldener Bulle“ nicht im Kurfürstenkollegium vertreten, was sie zu Urkundenfälschungen verleitete („Privilegium maius“), die ihnen doch noch eine Sonderstellung im Reich („Erzherzöge“ von Österreich) sicherte. Ab 1438 stellten die Habsburger fast alle Kaiser des Reiches bis zu dessen Auflösung 1806. 1526 kamen sie in den Besitz des Königreichs Böhmen und verfügten so doch noch über eine Stimme im Kurfürstenkollegium.
Die Habsburger an Hoch- und Oberrhein: Die Grafen von Habsburg haben ihren Ursprung nicht weit vom Breisgau: ihre namensgebende Stammburg (Abb. oben) liegt in der Nähe von Brugg im Aargau, frühe Grablege war Kloster Muri; ein zweites frühes Zentrum lag im Elsass (Grablege: Kloster Ottmarsheim). Ende des 12. Jahrhunderts kamen sie in den Besitz der Schirmvogtei über die Klöster Murbach (Elsass) und Säckingen (Hochrhein). Die Stammlande der Habsburger lagen also in der Region Aargau/Elsass/Hochrhein. Erst nach dem Aussterben der Zähringer (1218) und der Staufer (1254) aber wurden sie zu einem entscheidenden Machtfaktor an Hoch- und Oberrhein und darüber hinaus. Der spätere König Rudolf I. von Habsburg (gest. 1291) wurde (wahrscheinlich) auf der Limburg bei Sasbach am Kaiserstuhl geboren. Im Interregnum (1250 – 73) unterwarf er viele Gebiete in der Region für das Reich und Habsburg. Unter seiner Königsherrschaft kamen die Habsburger auch in den Besitz von Österreich (als Herzöge von Österreich) und verlagerten ihren Schwerpunkt weit nach Osten (Hauptstadt Wien, Residenz: Hofburg). Die ehemaligen Stammgebiete in der Region Aargau/Elsass/Breisgau gerieten in die Peripherie. Durch den Verlust des Aargau an die Eidgenossenschaft (1415) und des Elsass an Frankreich (1648) wurde der vorderösterreichische Breisgau der verbliebene westlichste Außenposten der Habsburger Besitzungen in den Stammlanden.
Die Habsburgischen „Vorlande“: Vorderösterreich: In ihren „Vorlanden“ (die habsburgischen Besitzungen westlich des Arlbergs) regierte zusammen mit Tirol ab 1363 zweitweise (bis 1490 und 1564 -1665) ein eigener Zweig der Familie Habsburg (Residenz: „Goldenes Dachl“ [Abb. links] bzw. Hofburg in Innsbruck). Auch die für die Vorlande zuständigen Oberbehörden waren noch bis 1752 in Innsbruck lokalisiert. Das Zentrum der Habsburger Stammlande in der Region Aargau/Elsass/Breisgau war seit 1264 in Baden im Aargau mit einem eigenen Verwaltungssitz, der Burg Stein (Abb. unten links: Modell im Museum in Baden AG). Weitere Besitzungen im Elsass und im Breisgau kamen hinzu, 1368 unterstellte sich auch Freiburg mit Umgebung den Habsburgern.
1415 wurde der Aargau von den Eidgenossen erobert und das Verwaltungszentrum Burg Stein zerstört, im Aargau blieb lediglich das Fricktal vorderösterreichisch. Das Zentrum der Habsburger Besitzungen in den Stammlanden verlagerte sich daraufhin ins Elsass nach Ensisheim (Verwaltungssitz: Regentenpalast 1535, Abb. unten Mitte). Die Landstände als Vertretung der beherrschten Territorien bildeten sich aus. Im 30jährigen Krieg verlor Habsburg aber auch alle Gebiete im Elsass an Frankreich.
Der nun übrig gebliebene vorderösterreichische Breisgau umfasste die nach 1648 verbliebenen habsburgischen Besitzungen im Breisgau, im Schwarzwald und am Hochrhein. Er hatte im Gegensatz zu vielen anderen Habsburger Besitzungen weiterhin eine eigene örtliche Regierung („Regiment“), die seit 1651 im Basler Hof in Freiburg (Abb. oben rechts) lokalisiert war und ab 1752 zumindest zeitweise auch die anderen vorderösterreichischen Gebiete (Schwaben, Vorarlberg, Ortenau) unterstellt bekam. Die zuständigen Oberbehörden waren ab 1752 in Wien lokalisiert, für die 1717 ein repräsentativer Neubau errichtet worden war (Österreichische Hofkanzlei [heute Bundeskanzleramt], Abb. unten).