
Das Elsass nach 1648: Nach dem dreißigjährigen Krieg wurde der (Ober-)Rhein die Grenze zum Königreich Frankreich; die zuvor dem Kaiser oder Habsburg unterstehenden Territorien und Lehen im Elsass kamen unter die Oberhoheit des französischen Königs, der von einem „Intendanten“ mit Sitz in Straßburg (Hotel de Klinglin 1731, Abb. oben links) vertreten wurde. In Colmar wurde ein Souveräner Rat (Conseil souverain d´Alsace, Gebäude von 1769, Abb. oben rechts) etabliert, der nicht nur Oberster Gerichtshof des ganzen Elsass war, sondern auch übergeordnete Ordnungsfunktionen übernahm und für eine Vereinheitlichung der Gerichtsbarkeit unter Wahrung althergebrachter Herrschaftsrechte sorgte. Alle Veränderungen in den Lehensverhältnissen mussten vom Souveränen Rat bestätigt werden. Die sonstige Herrschaftsstruktur blieb aber bis zur Revolution 1789 relativ unverändert; das Elsass wurde auch nicht dem französischen Zollgebiet angegliedert. Viele Territorien behielten ihre unmittelbaren adligen Herren, von denen sehr viele deutschstämmig waren und Ländereien beidseits des Rheines innehatten.
Landesgrenzen:

Wappen des Königreichs Frankreich: In Blau drei goldene stilisierte Lilien (fleur de lys), das war das Wappen der Bourbonen und der französischen Monarchie seit 1376 bis zur französischen Revolution 1789. An den Außengrenzen Frankreichs war in vorrevolutionärer Zeit die dreifache Bourbonlilie üblich. Leider sind kaum Exemplare erhalten, da sie in späterer Zeit zerstört oder verändert wurden.

Rheingrenze: Der (noch unregulierte) Rhein wurde erst 1648 nach dem Westfälischen Frieden zur Grenze, als Österreich das Elsass abtreten musste, wobei der Talweg des Rheins als Landesgrenze bestimmt wurde. Da es viele Inseln gab und der Fluss seinen Verlauf häufig änderte, gerieten immer wieder Teile der angrenzenden Gemeinden auf die andere Flussseite und damit unter fremde Landeshoheit.

„Noblat-Steine“: Da sich Österreich und Frankreich bis zur Mitte des 18. Jahrhundert ständig im Krieg befanden, einigte man sich erst ab 1737 auf eine gemeinsame Grenzziehung der Besitzungen; unter dem französischen Ingenieur Noblat wurde eine Linie von 1280 Grenzpunkten zwischen den links- und rechtsseitigen Gemeinden von Basel bis Lauterburg gezogen, die weitgehend alte Gemeindegrenzen beidseits der Landesgrenzen zu rekonstruieren suchte. Sie waren mit „Rheinmarken (RM)“ im überschwemmungssicheren Hinterland abgesichert.

Literatur und Links:
Kurtz, Eugène: Die Grenzsteine von Noblat 1714-1792 und von Tulla 1770-1828 in unserem Gebiet, Übersetzung von Barbara Lacombe, Historischer Verein Neuried, Selbstverlag
Imgrund, Otto: Rheinmarken Trail von Basel über Chalampé bis Hüningen, Schwarzwaldverein, abrufbar unter https://www.touren-schwarzwald.info/de/tour/radfahren/rheinmarken-trail-von-basel-ueber-chalampe-bis-hueningen/45417058/#caml=5eg,14rhzz,7w1boe,0,0